Mieterbetreuung

Untenstehend finden Sie Informationen und Tipps. Sollten sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung.

Abschluss des Mietvertrags/Umzug

Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes hat laut österreichischem Meldegesetz innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Umzug zu erfolgen. Die zuständige Stelle ist die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Sie befindet sich im Gemeindeamt.
Für Hauptmieter einer Wohnung ist der Meldezettel vom Unterkunftgeber (Vermieterin bzw. Hausverwaltung) zu unterschreiben. Für sämtliche Mitbewohner (Lebenspartner, Kinder, etc.) ist der Hauptmieter Unterkunftgeber.
Weitere Informationen bzw. welche Unterlagen Sie benötigen, erhalten Sie direkt beim zuständigen Gemeindeamt. Gerne können Sie bei Wohnungsübernahme bereits den ausgefüllten Meldezettel zur Unterschrift vorlegen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Die Ummeldung von Strom-, Gas- und Fernwärmebezug beim lokalen Versorgungsunternehmen bei Ein- und Auszug erfolgt durch uns. Sie haben dahingehend keine weiteren Schritte zu setzen.
Die Zählerstände werden zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe/-rücknahme gemeinsam abgelesen und dem Versorgungsunternehmen mitgeteilt. Die entsprechenden Vertragsunterlagen werden Ihnen von den Versorgungsunternehmen direkt zugestellt.

Wir empfehlen Ihnen dringend vor Mietantritt eine angemessene Haushaltsversicherung abzuschließen bzw. diese zeitgerecht auf Ihr neues Mietobjekt anzupassen.
Bedenken Sie, dass die Gebäudeversicherung des Hauses bei Folgeschäden/Wasserschäden keinen Ersatz für Schäden an Ihrem Inventar leistet.

Miete/Betriebskosten

Sollten Sie Ihre monatliche Vorschreibung per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen, berücksichtigen Sie bitte geänderte Vorschreibungsbeträge aufgrund von Betriebskostenabrechnungen- bzw. Änderungen oder Indexanpassungen rechtzeitig, sodass keine Rückstände entstehen.
Gerne können Sie uns auch einen Abbuchungsauftrag erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Zur Deckung der laufenden Betriebskosten wird seitens der Hausverwaltung ein monatlicher Akonto-Betrag vorgeschrieben, welcher im Zuge der jährlichen Betriebskostenabrechnung den tatsächlichen Aufwänden gegenübergestellt wird. Die Abrechnung der Betriebskosten hat bis spätestens 30. Juni des folgenden Kalenderjahres zu erfolgen.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung ist zum übernächsten Zinstermin nach Rechnungslegung zu verrechnen. Sowohl Guthaben als auch Nachzahlung treffen jeweils denjenigen in voller Höhe, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit Mieter des abgerechneten Mietobjektes ist – unabhängig vom Einzugstermin.
Sie haben das Recht in Belege und Rechnungen Einsicht zu nehmen, hierzu bitten wir um gesonderte Terminvereinbarung mit unserem Büro.

Allgemeines

Sollte sich Ihre Kontaktdaten ändern (z. B. Namensänderung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), bitten wir um schriftliche Verständigung.

Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihr Mietobjekt benötigen, können Sie diese bei uns bestellen.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Nachbestellung von Schlüsseln auf eigene Kosten zu erfolgen hat und die duplizierten Exemplare bei Rückstellung des Mietobjektes unentgeltlich auszuhändigen sind.

Eine einfache Maßnahme zur Senkung der Müllkosten, welche in der jährlichen Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden, ist die Durchführung einer konsequenten Mülltrennung. Wir bitten Sie daher um aktive Beteiligung – auch im Sinne des Umweltschutzes!
Weiterführende Informationen zur Mülltrennung finden Sie unter: www.bmv.at/service/muelltrenn-abc.html?L=0

Sie können uns grundsätzlich telefonisch oder schriftlich über den Schaden in der Wohnung informieren. Eine/r unserer MitarbeiterInnen wird sich Ihrem Anliegen so schnell wie möglich annehmen.

Bitte bedenken Sie, dass einmal pro Jahr eine Thermenwartung durchzuführen ist und die regelmäßige Thermenwartung Ihrer eigenen Sicherheit dient.
Sie haben die Möglichkeit, einen Wartungsvertrag mit dem entsprechenden Werkskundendienst abzuschließen oder einen dafür zugelassenen Installateur mit den Arbeiten zu beauftragen. In beiden Fällen ist Ihnen über die erfolgte Thermenwartung ein Protokoll auszuhändigen, das Sie im Falle von Problemen mit dem Gerät oder bei Kündigung des Mietobjektes benötigen.

Richtiges Heizen und Lüften spart Energie und kann Schimmelbildung vorbeugen. Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften sorgt für frische Luft. Bei Dampfentwicklung – nach dem Duschen oder beim Kochen – für raschen Abzug des Dampfes sorgen. Die ideale Temperatur liegt zwischen 19 und 22 Grad – mit einem Thermo-Hygrometer haben Sie Temperatur und Luftfeuchtigkeit stets im Blick.

Wir empfehlen Ihnen die Verfugungen in den Nassbereichen regelmäßig, aber zumindest einmal jährlich zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Undichte Silikonfugen führen in der Praxis sehr oft zu Nässeschäden und Schimmelbildung.

Wir bitten Sie zu beachten, dass im Regelfall ab 72 Stunden durchgehendem Leerstand Ihres Mietobjektes das Leitungswassersystem zu sichern und der Hauptwasserhahn zuzudrehen ist.
Erfolgt dies nicht, kann die Versicherung eine teilweise oder gänzliche Leistungsfreiheit einwenden, was mit erheblichen Folgekosten verbunden ist.

Kündigung

Die Aufkündigung eines Mietverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen und ist dem Vermieter bzw. der bevollmächtigten Hausverwaltung zuzustellen.
Das Kündigungsschreiben muss von allen Hauptmietern gezeichnet sein. Die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine und Kündigungsfristen sind jedenfalls zu beachten und gehen den gesetzlichen Regelungen vor. Sollte Ihr Vertrag keine Vereinbarung hinsichtlich der Fristigkeit enthalten, kommen die Fristen gem. § 560 ZPO zur Anwendung. Bei Mietverhältnissen auf bestimmte Zeit sind die gesetzlichen Regelungen unabdingbar.
Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Kündigung vor dem Erreichen des Kündigungstermins (Monatsletzten) ohne Rücksicht auf Sonn- und Feiertage beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung einlagen muss, anderenfalls wird die Kündigung erst zum darauffolgenden Kündigungstermin wirksam.
Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Vermieter bzw. ein bestellter Vertreter (Makler, Hausverwalter) das Recht hat, das Mietobjekt mit Mietinteressenten nach vorheriger Terminvereinbarung zu besichtigen. Wir danken dahingehend vorab für Ihre Kooperation!

Das Mietobjekt ist in vertraglich vereinbartem Zustand an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung zurückzustellen.
Den Termin für die Rücknahme vereinbaren Sie bitte zeitgerecht mit unserem Büro.
Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung zurückgestellt, fällt für den zusätzlichen Zeitraum ein angemessenes Benützungsentgelt an.
Die Abrechnung einer allenfalls hinterlegten Kaution samt Verzinsung erfolgt unter Berücksichtigung von berechtigten Forderungen des Vermieters und wird Ihnen nach Überprüfung eines etwaigen Anspruchs unverzüglich auf ein von Ihnen bekannt gegebenes Konto überwiesen.

Weiters finden Sie hier unsere Formulare bzw. Dokumente zum Download:

Leistungen für Mieter

FAQ

Formulare & Notfallnummern

Teilen